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ISBN/EAN: 978-3-642-93021-8
Einband: kartoniertes Buch
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Auflage:
1. Auflage 1973
Erschienen am:
Sprache:
Deutsch
Umfang:
xii, 252 S.

Hersteller:
Springer Verlag GmbH
juergen.hartmann@springer.com
Tiergartenstr. 17
DE 69121 Heidelberg


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Die Auslegung mehrsprachiger Verträge

Eine Untersuchung zum Völkerrecht und zum Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 61

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Beschreibung

2 Verkehr unmittelbar einwirkt, desto mehr sehen sich insbesondere die Ge­ richte in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit mit mehrsprachigen Texten kon­ frontiert. In nahezu jedem Band der hochstrichterlichen Entscheidungssamm­ lungen finden sich einschHigige Urteile. Aber nur in seltenen Fallen wird den fremdsprachigen Texten Beachtung geschenkt. Hierzulande unbekannte Ver­ tragssprachen werden vollkommen ignoriert. Nur in vereinzelten Eillen geben die UrteilsgrUnde eine methodische Rechtfertigung, warum die fremd­ sprachigen Texte entweder auBer acht gelassen oder im Wege einer harmoni­ sierenden Auslegung berUcksichtigt wurden. Die Versuchung, den Vertrags­ inhalt allein dem deutschen Text zu entnehmen, scheint stets gegeben zu sein: Nur selten wird deutlich, ob ihr bewuBt gefolgt oder widerstanden wurdc. Die Untersuchung hat zwei Grundfragen zu trennen. Sie beziehen sich auf die innerstaatliche Bedeutung eines verbindlichen Textes in deutscher Sprache einerseits sowie auf die Rolle einer deutschen VertragsUbersetzung andererseits. 1st es dem Richter gestattet, seiner Entscheidung ausschlieBlich den verbindlichen deutschen Vertragstext zugrunde zu legen, ohne damit die Gefahr der Verletzung volkerrechtlicher Vertragspflichten heraufzubeschwo­ ren? Oder hat er die fUr ihn zum Teil unbekannten Texte in den Auslegungs­ prozeB einzubeziehen? Und inwieweit kann er sich bei rein fremdsprachigen Vertragen an die deutsche Obersetzung halten? Die volkerrechtliche Literatur klammert die Fragen der innerstaatlichen Anwendung weitgehend aus. Die staatsrechtliche Lehre vermag dem Richter keine eindeutige Antwort zu geben.

Schlagzeile

InhaltsangabeErster Teil Einleitung.- 1.1. Gegenstand und Ziel der Untersuchung.- 1.2. Die Entwicklung der mehrsprachigen Vertragspraxis.- 1.3. Die Vertragspraxis der Bundesrepublik Deutschland.- Zweiter Teil Die Auslegung mehrsprachiger Verträge im Völkerrecht.- 2.1. Die Unvermeidbarkeit von Textdivergenzen.- 2.2. Die Gründe für die Wahl der Vertragssprachen.- 2.2.1. Die Freiheit der Staaten zur Auswahl der Vertragssprachen.- 2.2.2. Die Auswahl der Sprachen bei bilateralen Verträgen.- 2.2.3. Die Auswahl der Sprachen bei multilateralen Verträgen.- 2.3. Die Ausarbeitung der Texte.- 2.3.1. Die Erstellung bilateraler Texte.- 2.3.2. Die Erstellung multilateraler Texte.- 2.3.3. Die Unterzeichnung und Ratifikation.- 2.4. Der Wortlaut der Sprachenklauseln.- 2.5. Die Auslegung von Texten gleicher Verbindlichkeit.- 2.5.1. Art. 33 der Wiener Vertragsrechtskonvention.- 2.5.2. Die gesonderte Bedeutung der einzelnen Texte.- 2.5.2.1. Der landessprachliche Text.- 2.5.2.2. Der einem Sachverhalt zugeordnete Text.- 2.5.2.3. Der Text des aus dem Vertrag verpflichteten Vertragspartners.- 2.5.2.4. Der Vorrang der Verfahrenssprache.- 2.5.2.5. Ergebnis.- 2.5.3. Die gemeinsame Geltung aller Texte.- 2.5.4. Der Text der Landessprache im Rahmen der gemeinsamen Geltung aller Vertragstexte.- 2.5.4.1. Die Rechtsprechung.- 2.5.4.2. Der Text der Landessprache nach der Wiener Vertragsrechtskonvention.- 2.5.4.3. Die Lehre.- 2.5.4.4. Die völkerrechtliche Vertragshaftung bei fehlerhafter Vertragsanwendung auf Grund verkannter Textdivergenzen.- 2.5.5. Grundsätze der harmonisierenden Auslegung mehrerer verbindlicher Texte.- 2.5.5.1. Der Rechtscharakter der Auslegungsregeln.- 2.5.5.2. Art. 31 bis 33 der Wiener Konvention.- 2.5.5.3. Einzelne ergänzende Auslegungsregeln.- a) Der Urtext.- b) Der Vorrang des klareren Textes.- c) Der Vorrang des engeren Textes im Rahmen der restriktiven Auslegung.- d) Die Auslegung contra proferentem.- e) Ergebnis.- 2.5.5.4. Die Auffangregel des Art. 33 Abs. IV der Wiener Konvention.- 2.6. Die Auslegung von Texten ungleicher Verbindlichkeit.- 2.6.1. Offizielle Texte und amtliche Übersetzungen.- 2.6.2. Die völkerrechtliche Bedeutung innerstaatlicher Übersetzungen.- 2.6.3. Parallelverträge.- 2.7. Zusammenfassung. Völkerrechtliche Anweisungen an den innerstaatlichen Richter?.- Dritter Teil Die innerstaatliche Auslegung von Verträgen mit deutschem Vertragstext.- 3.1. Der für den Richter maßgebende Anwendungsbefehl.- 3.2. Die Deutung des Anwendungsbefehls in Rechtsprechung und Lehre.- 3.2.1. Die Rechtsprechung.- 3.2.2. Die Lehre.- 3.3. Der Wortlaut des Vertragsgesetzes.- 3.4. Die Entstehung des Vertragsgesetzes.- 3.4.1. Die Vorlage des Vertragsgesetzes.- 3.4.2. Die Beschlußfassung des Parlaments.- 3.4.3. Die Verkündung.- 3.4.4. Ergebnis.- 3.5. Der Zweck des Vertragsgesetzes: Die Gewährleistung des Völkervertragsrechts.- 3.6. Die innerstaatlichen Anforderungen an das Vertragsgesetz.- 3.6.1. Schwierigkeiten der Gerichte bei der Anwendung mehrsprachiger Verträge.- 3.6.1.1. Personelle und sachliche Voraussetzungen.- 3.6.1.2. Die Vertragsanwendung im System des innerstaatlichen Rechts.- 3.6.1.3. Der Zugang zu den Materialien.- 3.6.1.4. Eingeschränkte Prüfungspflicht analog § 293 ZPO?.- 3.6.1.5. Fehlende Vorlageverfahren.- 3.6.2. Die Bedeutung der deutschen Sprache für die innerstaatliche Vertragsanwendung.- 3.6.2.1. Die deutsche Sprache im Gerichtsverfahren.- 3.6.2.2. Die deutsche Sprache als Staatssprache.- 3.6.2.3. Die deutsche Sprache als Sprache der Rechtsunterworfenen.- 3.6.3. Ergebnis.- 3.7. Die Vereinbarkeit der innerstaatlichen Anforderungen an das Vertragsgesetz mit den völkerrechtlichen Vertragspflichten.- 3.7.1. Die Haftung des Staates für völkerrechtsverletzende Urteile.- 3.7.2. Eingeschränkte Vertragspflichten bei mehrsprachigen Verträgen?.- 3.7.2.1. Die Harmonie der völkerrechtlichen und innerstaatlichen Vertragsanwendung.- 3.7.2.2. Die Sprachenwahl.- 3.7.2.3. Die Schwierigkeiten der internen Anwendung als Grund für die Einschränkung der Vertrag